Eben noch die neuste Kollektion in den Webshop gestellt, jetzt gerade die MWST abgerechnet. Jetzt gratis registrieren! Der Online-Schalter für Unternehmen EasyGov.swiss
Sicherheit Leserfrage Neues Datenschutzgesetz Per 1. September 2023 tritt ja das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Worum geht es da genau, und bin ich davon als kleiner Handwerksbetrieb ebenfalls betroffen? S. P., Hettlingen Mit der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) ändern sich wichtige Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten. Unternehmen müssen in Zukunft verschärfte Regeln beachten – und sollten daher ihre bestehenden Richtlinien und Datenschutzerklärungen bis zum Inkrafttreten am 1. September 2023 anpassen. Zum einen geht es darum, das Datenschutzgesetz an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen: Die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten soll gestärkt werden. Zum anderen wird mit dieser Revision das Datenschutzgesetz auf die europäischen Datenschutzregeln abgestimmt. Es soll sichergestellt werden, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt – und die unkomplizierte Datenübermittlung zwischen der Schweiz und der EU auch in Zukunft möglich bleibt. Besonders vorsichtig sollten Unternehmen künftig mit Personendaten, insbesondere mit besonders schützenswerten Personendaten, umgehen. Denn das revDSG sieht bei einem Verstoss gegen die geltenden Bestimmungen teils einschneidende Sanktionen vor. Die wichtigsten Bestimmungen und welche Massnahmen Sie konkret ergreifen sollten, finden Sie auf unserem Online-Rechtsratgeber MyRight. myright.ch/datenschutz-kmu Leo Loosli Rechtsdienst AXA-ARAG Fotos: zVg; monsitj Frequenz der Einbrüche in Unternehmen Firmeneinbrüche: Wo am meisten gestohlen wird Eine Auswertung der AXA zeigt, in welchen Kantonen in den letzten 15 Jahren besonders häufig in Firmen eingebrochen wurde. Am meisten Einbrüche pro versicherte Firmen verzeichneten die Kantone Genf und Waadt – gefolgt von den Kantonen Neuenburg, Solothurn, Jura und Basel-Stadt. Am sichersten war es in den beiden Appenzeller Halbkantonen, gefolgt von Uri, Schwyz und Obwalden. In Genf war die Wahrscheinlichkeit für einen Einbruchdiebstahl viermal höher als in Appenzell. Im Sommer und Herbst verzeichnet die AXA rund einen Fünftel mehr Firmeneinbrüche als im Winter und Frühling. Grundsätzlich kommen Einbrecherinnen und Einbrecher dann, wenn niemand da ist – also abends, nachts, am Wochenende und in den Betriebsferien. Während früher oft Geld gestohlen wurde, sind es heute eher elektronische Geräte und andere wertvolle Waren und Gegenstände. Einbrecherinnen und Einbrecher wählen im Normalfall den Weg des geringsten Widerstandes. Türen sollten daher auch bei kurzen Abwesenheiten stets mit dem Schlüssel abgeschlossen und alle Fenster geschlossen werden – insbesondere nachts. Zudem sollten Wertgegenstände gesichert aufbewahrt werden, zum Beispiel in einem Tresor. Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung nur bezahlt, wenn der Betrieb abgeschlossen war. Denn in der Unternehmenssachversicherung ist nur Einbruchdiebstahl, nicht aber Einschleichdiebstahl versichert. Für letztere Fälle sollten Unternehmen nach Möglichkeit eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. axa.ch/unternehmen 02/2023 7 Meine FIRMA
Laden...
Laden...
Stay in touch