DIE GRAFIK: INVENTING IN SWITZERLAND Wär häts erfunde? D’Schwiiizer … Gemäss «Global Innovation Index» war die Schweiz 2022 zum zwölften Mal in Folge das innovativste Land der Welt. Schon früher stammten zahlreiche Erfindungen, die das Leben der Menschheit veränderten, aus der Eidgenossenschaft. Eine Auswahl. Reissverschluss Der erste serienmässig herstellbare Reissverschluss der Welt wurde in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts vom Ostschweizer Martin Othmar Winterhalter erfunden. Seine Firma RiRi produziert bis heute in Mendrisio TI. Er selbst verstarb 1961 nach langen Aufenthalten in verschiedenen psychiatrischen Kliniken im Sanatorium Bellevue in Kreuzlingen. WC-Ente Wenn Amerikanerinnen und Amerikaner mit einer «Toilet Duck» ihr stilles Örtchen putzen, geht das auf Walter Düring zurück, Sohn der Aargauer Unternehmerin Maria Düring-Keller («Durgol»), der die legendäre WC-Ente 1980 erfand. Heute wird der revolutionäre Toilettenreiniger vom US-Unternehmen S.C. Johnson hergestellt und in über 100 Ländern vertrieben. www.meine-firma.ch Hallo Welt! Kaffeekapsel Als Nespresso 1986 auf den Markt kam, war es das erste Kaffeekapselsystem der Welt. Erfunden wurde die bahnbrechende Technologie, die weltweit mittlerweile zahllose Nachahmer fand, bereits 1976 vom jungen Nestlé-Ingenieur Eric Favre. Noch heute werden sämtliche Nespresso-Kapseln in der Schweiz produziert – was uns zu einem der grössten Kaffee-Exporteure der Welt macht. World Wide Web Ohne das Internet wäre unser heutiges Leben undenkbar. Erfunden wurde das World Wide Web 1989 im Nuklearforschungszentrum CERN bei Genf. Der ursprüngliche Sinn des Netzwerks war es, wissenschaftliche Arbeiten unkompliziert austauschen zu können. Mittlerweile wird die Zahl der weltweiten Netznutzer auf über 5 Milliarden Menschen geschätzt. Küchenhelfer Die Alufolie wurde 1905 vom Unternehmer Heinrich Alfred Gautschi aus Menziken AG zum Patent angemeldet. Drei Jahre später erfand der Zürcher Ingenieur Jacques E. Brandenberger ihr durchsichtiges Pendant, die Cellophan-Folie. Mit dem Sparschäler «Rex» (1947/Alfred Neweczerzal) und der Knoblauchpresse (um 1950/Karl Zysset, der Gründer von «Zyliss») steuerten die findigen Eidgenossen gleich noch zwei weitere Errungenschaften der modernen Küche bei. Meine FIRMA 18 02/2023
Erfolg Leserfrage Aktienrechtsrevision In einer der letzten Ausgaben von «Meine Firma» habe ich gelesen, dass in Zukunft auch elektronisch an einer Generalversammlung der Aktiengesellschaft teilgenommen werden kann. Muss ich dazu in der Schweiz anwesend sein? R. P., Neuenburg Tatsächlich sind mit dem per 1. Januar 2023 eingeführten neuen Aktienrecht zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Durchführung einer Generalversammlung festgelegt worden. Fortan kann eine Generalversammlung an verschiedenen Tagungsorten stattfinden. Dazu wird vorausgesetzt, dass eine Übertragung in Bild und Ton an sämtlichen Tagungsorten mitverfolgt werden kann. Sofern die Statuten dies vorsehen, kann sich der Tagungsort auch im Ausland befinden. Dabei muss ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter bezeichnet werden, der garantieren soll, dass Aktionäre, die nicht ins Ausland reisen, ihr Stimmrecht ausüben können. Ist eine Gesellschaft nicht an der Börse kotiert, kann der Verwaltungsrat wiederum auf die Bezeichnung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters verzichten. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass alle Aktionäre diesem Verzicht zustimmen. Liegt einer von mehreren Tagungsorten in der Schweiz, wird formell nicht von einer Generalversammlung mit ausländischem Tagungsort gesprochen, und in diesem Fall muss auch kein Stimmrechtsvertreter bestimmt werden. Sie können somit an der Generalversammlung auch aus dem Ausland teilnehmen und ihre Aktionärsrechte auf elektronischem Weg ausüben. Für solche hybriden Durchführungen der Generalversammlung ist keine statutarische Grundlage notwendig. Hedwig Zingg Sanchez lic. iur., Rechtsanwältin, Vermögensschadenhaftpflicht, AXA Fotos: Nattawan ǰayawan/EyeEm; zVg In eigener Sache: Leserumfrage Gehören Sie zu den regelmässigen Leserinnen und Lesern unseres KMU-Magazins «Meine Firma»? Das freut uns sehr. Was gefällt Ihnen daran, was weniger? Was würden Sie ändern oder verbessern, wenn Sie an unserer Stelle wären? Und was wünschen Sie sich für die Zukunft von uns? Das interessiert uns. Oder benutzen Sie unsere Zeitschrift meist nur als Fliegenklatsche oder Getränke-Untersetzer, weil die Inhalte Sie nicht ansprechen? Das möchten wir ebenfalls wissen. Wenn Sie uns schon immer einmal die Meinung geigen wollten, erhalten Sie jetzt die Möglichkeit: Nehmen Sie via untenstehenden QR- Code an unserer Online-Leserbefragung teil und lassen Sie uns wissen, was Sie über unsere Zeitschrift denken. Das kostet Sie nur wenige Minuten, ist für unsere Redaktion aber enorm hilfreich: Sie helfen uns damit, «Meine Firma» weiterzuentwickeln, die Inhalte relevanter und nutzwertiger zu machen und noch stärker auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Unter allen teilnehmenden Leserinnen und Lesern verlosen wir ein Wochenende für zwei Personen im Maiensäss-Hotel Guarda Val in Sporz, Lenzerheide, im Wert von 1200 Franken. Mitmachen lohnt sich also. Für Ihre Teilnahme bis spätestens am 15. August 2023 bedanken wir uns bereits heute herzlich und freuen uns auf Ihr Feedback. 02/2023 19 Meine FIRMA
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