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Sicherheit Leserfrage Haftung bei Dachlawinen Vor einigen Wochen kam der Schnee auf dem Dach meines Elektrofachgeschäfts ins Rutschen, eine kleine Dachlawine löste sich. Zum Glück kam niemand zu Schaden, trotzdem stellt sich mir jetzt die Frage: Wer haftet für den Schaden, wenn eine Person verletzt oder ein parkiertes Fahrzeug beschädigt wird? K. M., Frauenfeld Grundsätzlich ist der Hauseigentümer für den gefahrlosen Zugang zu seiner Liegenschaft verantwortlich. Kommt jemand aufgrund mangelhaften Unterhalts zu Schaden, haftet demnach der Eigentümer. Aufgrund der sogenannten Werkeigentümerhaftung haftet der Hauseigentümer auch für Dachlawinen, die sich vom Dach seines Hauses lösen. Ob ein Werkmangel vorliegt, ist nach einem objektiven Massstab zu beurteilen. Eine allfällige subjektive Entschuldbarkeit des Werkeigentümers ist nicht entscheidend. Haftbar machen kann er sich deshalb auch dann, wenn er von der Gefahr gar nichts weiss, weil er beispielsweise in den Ferien weilt. Die Sorgfaltspflichten des Werkeigentümers sind jedoch nicht unbegrenzt. Die geforderten Massnahmen müssen sich in einem zumutbaren Rahmen bewegen, das heisst, die schadenverhütenden Vorkehrungen sollen technisch umsetzbar sein und finanziell in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Die Verhältnismässigkeit bemisst sich nach einem objektiven Massstab, welcher sich gemäss Bundesgericht nach der Gefahr richtet, die am fraglichen Ort auftreten kann. Bei einem Haus, das an einer stark frequentierten Strasse steht, wird man daher weitergehende Massnahmen verlangen können als bei einem alleinstehenden Bauernhaus. Albert Studer lic. iur., Rechtsanwalt, Sachschaden Haftpflicht & Bau Fotos: zVg; monsitj Nur jedes zweite KMU hat Passwort-Richtlinien Das Risikobewusstsein in Bezug auf Cyberkriminalität ist bei Schweizer KMU nach wie vor sehr gering – das zeigt eine Studie der AXA. So rechnen die Firmen kaum damit, dass ihr Unternehmen ins Visier von Cyberkriminellen geraten könnte: Ganze 62 Prozent der befragten KMU erachten das Risiko als gering, künftig Opfer einer Attacke zu werden. Nur 12 Prozent der Unternehmen schätzen das Risiko als gross ein. Wie die Umfrageergebnisse zeigen, fühlen sich 60 Prozent der KMU durch Firewalls und Virenschutzprogramme ausreichend vor Zugriffen auf ihre Unternehmensdaten geschützt. 73 Prozent aller befragten KMU machen ein regelmässiges Backup ihrer Daten, etwas mehr als zwei Drittel haben eine Virensoftware installiert. 55 Prozent der befragten KMU haben eine Firewall installiert, um das Unternehmensnetzwerk zu schützen. Nur 46 Prozent haben Richtlinien für Passwörter etabliert. Ebenfalls noch kaum auf dem Radar haben die KMU das neue Datenschutzgesetz. Die Studienergebnisse zeigen, dass sich gut ein Fünftel der befragten KMU von der Totalrevision gar nicht betroffen fühlt. Und auch von denjenigen Unternehmen, die sich im Geltungsbereich des DSG sehen, ist bis anhin erst jedes zweite KMU aktiv geworden. Gerade einmal 16 Prozent haben schon Informationen dazu eingeholt, konkrete Umsetzungsmassnahmen wurden nur von rund jedem zehnten KMU ergriffen. 01/2023 7 Meine FIRMA